Additive Sprachförderung                            Integrative Sprachförderung

 

 

Durchgängige Sprachbildung                        Lernförderung §45

 

 

Inklusion §12                                                                           

Additive Sprachförderung

Seit dem Schuljahr 2005/2006 finden an der Schule Bandwirkerstraße additive Fördermaßnahmen grundsätzlich nach dem Regelunterricht statt (13:05 bis 13.50 Uhr), die Teilnahme ist verbindlich. Dadurch wird sichergestellt, dass kein Unterricht versäumt wird, und die individuelle Lernzeit wird erhöht.

Die Gruppengröße richtet sich nach dem Förderschwerpunkt aufgrund der Diagnose. Es gibt Fördergruppen für die Sprachentwicklung, die Vorläuferfertigkeiten für den Schriftspracherwerb, für das Lesen und für die Rechtschreibung. Die Größe der Gruppen darf zwölf Kinder nicht überschreiten, zumeist sind die Gruppen jedoch nicht größer als 10 Schülerinnen und Schüler.

 

Integrative Sprachförderung

Im Rahmen des Regelunterrichts erfolgt die Sprachförderung im Wesentlichen integrativ. Dies ist Aufgabe jeder (Fach-)Lehrkraft, die dafür Sorge trägt, dass die Schülerinnen und Schüler die erforderlichen sprachlichen Mittel erwerben können, die sie benötigen, um die vielfältigen Lernsituationen zu bewältigen.

Die sprachlichen Fertigkeiten der Lerngruppe müssen bekannt sein, durch die Ergebnisse der Diagnoseinstrumente, durch subjektive Lehrereinschätzung und durch die Beratung in Fallkonferenzen. Hinzu kommen die sprachlichen Besonderheiten des Lerngegenstandes, die vor allem im Fachunterricht Berücksichtigung finden müssen.

Den sprachlichen Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler, wie Hörverstehen, Lesestrategien, mündlicher Sprachgebrauch und schriftsprachliche Fertigkeiten, ist mit den geeigneten Methoden und Sozialformen zu begegnen. Dazu gehören das individualisierte Lernen, kooperative Lernformen, Helfersysteme, aber auch das Plenum. Die Lehrkräfte müssen über Kompetenzen verfügen, um individuelle sprachliche Lernprozesse begleiten zu können.

Aufgrund der Lernausgangslage werden sprachliche Ziele abgeleitet und eine dafür geeignete Unterrichtsgestaltung geschaffen. Die Individualität der Schülerinnen und Schüler muss wahrgenommen und ihre Lebenswelt miteinbezogen werden. Der Austausch der Lehrkräfte von Erfahrungen und gegenseitige Hilfe ist ein Garant für den Erfolg der Sprachförderung. Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen erwerben: Sie reflektieren den eigenen Lernprozess, sie legen Lernziele in unseren Kompetenzrastern fest, schätzen den eigenen Leistungsstand ein, sie verfügen über geeignete Lernstrategien und Arbeitsmethoden und sie nutzen moderne Medien adäquat.

 

Durchgängige Sprachförderung

Durchgängige Sprachförderung findet in jedem Unterricht und in allen Schulstufen und -formen statt, denn die Schülerinnen und Schüler erwerben mit den fachlichen Inhalten zugleich auch die sprachlichen Mittel für deren Verständnis und Bearbeitung. Die Lehrkräfte gestalten ihren Unterricht sprachbewusst, um sicherzustellen, dass sprachliche Schwierigkeiten nicht das Verständnis von Fachinhalten verhindern. Das Ziel der durchgängigen Sprachbildung besteht darin, allen Schülerinnen und Schülern einen Zugang zur Fach- und Bildungssprache zu ermöglichen. Um einen fach- und bildungssprachförderlichen Unterricht durchzuführen, gehört die Kenntnis der Lehrkräfte über die Besonderheiten von Fach- und Bildungssprache.

Durchgängige Sprachförderung ist Aufgabe der gesamten Schule, für die Initiierung eines sprachförderlichen Schulkonzeptes ist die Sprachlernberaterin zuständig. Die Entwicklung erfolgt in Kooperation mit den Jahrgangsteams und der Steuergruppe.

Lernförderung nach §45

Schülerinnen und Schüler der Grundschule erhalten besondere Förderung, wenn sie die im Bildungsplan Grundschule für ihre Jahrgangsstufe aufgeführten Beobachtungskriterien nicht erfüllen oder den Mindestanforderungen nicht genügen (Fördern statt Wiederholen). Durch diese Lernförderung soll es allen Kindern ermöglicht werden, die Klassenziele einer Jahrgangsstufe zu erreichen.

An der Schule Bandwirkerstraße finden die Lernentwicklungsgespräche nach den Sommerferien auf der Grundlage der Zeugnisse statt. Bei Bedarf werden zu diesem Zeitpunkt die Lern- und Fördervereinbarungen mit den Eltern und den Schülerinnen und Schülern geschlossen.

Die Klassenlehrerinnen erstellen für jedes Kind einen Förderplan, in dem die Förderschwerpunkte, der Umfang der Förderung sowie die angestrebten Lernziele benannt werden. Dieser Förderplan ist die Grundlage für die Förderlehrer, die ihn gemeinsam mit der Klassenlehrerin besprechen und unterzeichnen.

An der Schule Bandwirkerstraße erhalten die Klassenstufen 3 und 4 am Nachmittag Förderung (13:05 bis 13:50 Uhr), die Klassenstufen 1 und 2 im Rahmen der GBS bei den Hausaufgaben (14:00 bis 15:00 Uhr). Zudem findet der Förderunterricht in den Klassen 2 und 3 auch vormittags integrativ statt.

Auf den Zeugniskonferenzen zum Schulhalbjahr wird auf Grundlage der Leistungen festgelegt, ob die Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler weiterläuft.

Die Gruppengröße liegt bei den meisten Fördermaßnahmen zwischen 5 und 10 Schülerinnen und Schülern. Es wird jedoch bei Bedarf auch intensive Einzelförderung durchgeführt. Die Inhalte der Fördermaßnahmen liegen zu 70% bei fachbezogenen Kompetenzen und zu 30% bei überfachlichen Kompetenzen, sie werden vor allem in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt.

Sonderpädagogische Förderung

Eine inklusive Schule ist eine Schule für alle Kinder!

 

An der Schule Bandwirkerstraße werden  entsprechend dem Hamburger Schulgesetz von 2009 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit allen anderen Kindern unterrichtet.

Der stärker individualisierte Unterricht kommt dabei allen Schülerinnen und Schülern zugute.

 

Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen  Lernen, Sprache und emotional sozialer Entwicklung werden auf Grundlage einer Förderdiagnose individuelle sonderpädagogische Förderpläne erstellt und kontinuierlich fortgeschrieben.

 

Im gemeinsamen Unterricht ist es unser Ziel, alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen sowie ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft bestmöglich zu fördern und zu fordern.