Das Sekretariat

Das Schulbüro der Schule Bandwirkerstraße wird von Frau Stangenberg betreut.

 

Sie erreichen Sie im Schulbüro:

 

Mo - Do von 07:30 - 15:30 Uhr
und 
Fr von 07:30 - 14:00 Uhr

 

 

Telefonnummer 040-4289656-30

 

Selbstverständlich können Sie
auch eine Email schreiben an:


schule-bandwirkerstrasse@bsb.hamburg.de

 

 

FAQ ans Schulbüro:


Mein Kind ist krank. Was muss ich tun?
Rufen Sie bis spätestens 08:00 Uhr im Schulbüro an und entschuldigen Sie Ihr Kind. Wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt, geben Sie ihm eine kurze schriftliche Entschuldigung mit. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage wegen Krankheit fehlen, benötigen Sie ein kinderärztliches Attest.

Mein Kind kann nicht am Sport- / Schwimmunterricht teilnehmen. Was muss ich tun?
Sollte es sich um eine einmalige Befreiung handeln, geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Sollte es sich um eine längerfristige Befreiung handeln (länger als eine Woche), benötigen Sie ein entsprechendes ärztliches Attest für Ihr Kind.

Mein Kind hat das Pausenbrot, Sportsachen, Schulmaterialien zu Hause vergessen. Kann ich diese in die Schule bringen?
Natürlich! Geben Sie die Sachen einfach im Schulbüro ab. Wir leiten die Sachen an Ihr Kind weiter.

Ich benötige eine Schulbescheinigung. Wo bekomme ich diese?
Im Schulbüro. Dort erhalten Sie auch andere Formulare und Bescheinigungen, wie z.B. den Antrag auf Kostenübernahme einer Klassenreise.

Meine Kontaktdaten haben sich geändert. Muss ich dies der Schule mitteilen?
Unbedingt! Insbesondere wenn sich Ihre Telefonnummer und/oder Mobilfunknummer ändert, teilen Sie dies bitte umgehend dem Schulbüro mit. Nur so können wir gewährleisten, dass wir Sie im Fall der Fälle auch erreichen können.

Wir ziehen um. Was muss ich tun?
Geben Sie der Schule rechtzeitig Bescheid, wann Sie umziehen und teilen die neue Schule Ihres Kindes mit. Die Schulummeldung erledigt die Schule. Sollten Sie in ein anderes Bundesland oder ins Ausland ziehen, denken Sie bitte daran, dass Sie Ihr Kind bei den Meldebehörden abmelden. Solange Ihr Kind in Hamburg gemeldet ist, ist es hier auch schulpflichtig! Sie müssen dann jährlich eine Schulbescheinigung der Schule Ihres Kindes in der Rechtsabteilung der Schulbehörde einreichen, um die Schulpflichterfüllung nachzuweisen.

Wir benötigen einen Tag schulfrei für unser Kind. Ist dies möglich?
Generell ja. Bis zu drei Tage schulfrei kann die Klassenleitung genehmigen. Längere Freistellungen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Auf jeden Fall müssen Sie dies schriftlich beantragen.

Ist eine Unterrichtsbefreiung auch direkt vor und/oder nach den Ferien möglich?
NEIN! Dies gilt als Ferienverlängerung und ist gemäß Hamburger Schulgesetz nicht erlaubt.